Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Alle
mit Timo Plickert (hochzeitsfahrt.nrw) geschlossenen
Beförderungsverträge erfolgen anhand unserer Beförderungs- und
Zahlungsvorgaben.
Beförderungsverträge
und Geschäftszeiten
Für
jede Fahrt wird ein schriftlicher Beförderungsvertrag geschlossen.
In diesem Vertrag wird ein Datum und ein Endpreis, sowie gewünschte
Extras festgehalten. Das Angebot beinhaltet immer einen Fahrer. Aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit werden keine Beförderungen unter 3
Std. angeboten. Bei einer Anfahrt größer 30 km im Umkreis von Hattingen, wird die zusätzliche Fahrzeit anhand der Zeit und Entfernung
betrachtet und ein individuelles Angebot erstellt. Die Fahrten sind
von März bis Oktober an Samstagen und Sonntagen buchbar.
Andere Wochentage müssen separat angefragt werden und es kann ein
individuelles Angebot erstellt werden.
Terminanfragen
Terminanfragen
können mündlich oder schriftlich mit uns kommuniziert werden. Um
einen Termin endgültig zu beanspruchen, ist eine Anzahlung von 50€
erforderlich, welche dann mit dem Endpreis verrechnet wird.
Vertragsabschluss
und Zahlungsbedingungen
Der
Beförderungsvertrag wird grundsätzlich am Betriebssitz oder dem
Wohnsitz des Unternehmers geschlossen. Der vereinbarte Preis für den
vertraglich festgehaltenen Beförderungszeitraum ist fix und binnen
14 Tagen nach Rechnungseingang zu entrichten. Hat der Kunde den
Wunsch, dass die Beförderung über den vereinbarten Zeitraum hinaus
geht, wird der Mehraufwand schriftlich festgehalten, vom Kunden
bestätigt und anhand unserer Preisliste in Rechnung gestellt. Die
Rechnung ist 14 Tage nach Rechnungseingang zu begleichen.
Preise
3
Std. / 450€, 4 Std. / 550€, jede weitere angefangene Stunde 95€.
Stornierung
Wird
der reservierte Termin storniert bevor ein Beförderungsvertrag
zustande kommt, werden die 50€ Anzahlung als Aufwandsentschädigung
einbehalten. Sollte der Auftraggeber die Fahrt nicht antreten können,
ist der Beförderungsvertrag mindestens 6 Wochen vor dem vereinbarten
Beförderungszeitpunkt zu stornieren. In diesem Fall wird das
Beförderungsentgelt zurück erstattet und die Anzahlung von 50€
als Aufwandsentschädigung einbehalten. Sollte der Auftraggeber den
Termin schuldhaft verpassen oder nicht in einem Zeitraum von 6 Wochen
vor Fahrtantritt stornieren, wird das komplette Beförderungsentgelt
abzüglich Betriebskosten einbehalten (Ausnahme: In diesem kurzen
Zeitraum wird ein neuer Vertragspartner gefunden).
Vertragserfüllung
und Schadensersatz
Wir
sind immer darum bemüht unser Fahrzeug zu warten und zu pflegen, um
technischen Ausfällen vorzubeugen. Sollten wir aber auf Grund von
technischen Problemen, Witterungseinflüssen (Sturm, Schnee,
Glatteis, Hochwasser etc.) oder höherer Gewalt den
Beförderungsauftrag nicht durchführen können, werden Sie zeitnah
informiert und das Beförderungsentgelt inkl. der Anzahlung zurück
erstattet. Da wir nur ein Auto haben, besteht kein Anspruch auf
Schadensersatz.
Sollte
es während der Beförderung zum technischen Versagen kommen und der
Beförderungsvertrag wird nicht zu Ende geführt, ist dies für
Niemanden kalkulierbar und es besteht kein Anspruch auf
Schadensersatz. In diesem Fall wird Ihnen das Beförderungsentgelt in
ganzer Höhe inkl. Anzahlung zurück erstattet.
Sorgfaltspflicht
Im
Fahrzeug ist Rauchverbot. Dem Fahrer ist es gestattet Kundenwünsche
abzulehnen, sofern diese die Betriebssicherheit, den Zustand des
Fahrzeugs oder Personen gefährden. Dazu zählen z.B. Fahrten durch
unwegsames Gelände, Zweckentfremdung der Betriebseinrichtung für
Fotoshootings, Anbringung von lackschädigendem Schmuck usw.
Haftung
Sollte
der Kunde der Sorgfaltspflicht nicht nachkommen und es entstehen
Schäden durch mutwilliges Handeln, wird der Auftraggeber für
entstandene Schäden an Fahrzeug, Personen und Dritten haftbar
gemacht.
Versicherungen
Für
die Personenbeförderung sind alle von uns erforderlichen
Versicherungen mit den gesetzlichen Mindestversicherungssummen
geschlossen worden. (Pauschalversicherungssumme 100 Mio €,
Personenschäden je 15 Mio €). Für fremdverschuldete Schäden
können wir nicht haftbar gemacht werden.
Verwendung
von Bildmaterial
Mit
Zustandekommen des Beförderungsvertrages erklärt sich der Kunde
damit einverstanden, dass wir das von uns erstellte
Bild/Videomaterial für Werbezwecke nutzen. Wenn dies nicht gewünscht
ist, ist uns dies ausdrücklich mitzuteilen und im
Beförderungsvertrag festzuhalten.
Gerichtsstand
45527
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