AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle mit Timo Plickert (hochzeitsfahrt.nrw) geschlossenen Beförderungsverträge erfolgen anhand unserer Beförderungs- und Zahlungsvorgaben.

Beförderungsverträge und Geschäftszeiten
Für jede Fahrt wird ein schriftlicher Beförderungsvertrag geschlossen. In diesem Vertrag wird ein Datum und ein Endpreis, sowie gewünschte Extras festgehalten. Das Angebot beinhaltet immer einen Fahrer. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit werden keine Beförderungen unter 3 Std. angeboten. Bei einer Anfahrt größer 30 km im Umkreis von Hattingen, wird die zusätzliche Fahrzeit anhand der Zeit und Entfernung betrachtet und ein individuelles Angebot erstellt. Die Fahrten sind von März bis Oktober an Samstagen und Sonntagen buchbar. Andere Wochentage müssen separat angefragt werden und es kann ein individuelles Angebot erstellt werden.

Terminanfragen
Terminanfragen können mündlich oder schriftlich mit uns kommuniziert werden. Um einen Termin endgültig zu beanspruchen, ist eine Anzahlung von 50€ erforderlich, welche dann mit dem Endpreis verrechnet wird.

Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen
Der Beförderungsvertrag wird grundsätzlich am Betriebssitz oder dem Wohnsitz des Unternehmers geschlossen. Der vereinbarte Preis für den vertraglich festgehaltenen Beförderungszeitraum ist fix und binnen 14 Tagen nach Rechnungseingang zu entrichten. Hat der Kunde den Wunsch, dass die Beförderung über den vereinbarten Zeitraum hinaus geht, wird der Mehraufwand schriftlich festgehalten, vom Kunden bestätigt und anhand unserer Preisliste in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist 14 Tage nach Rechnungseingang zu begleichen.

Preise
3 Std. / 450€, 4 Std. / 550€, jede weitere angefangene Stunde 95€.

Stornierung
Wird der reservierte Termin storniert bevor ein Beförderungsvertrag zustande kommt, werden die 50€ Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten. Sollte der Auftraggeber die Fahrt nicht antreten können, ist der Beförderungsvertrag mindestens 6 Wochen vor dem vereinbarten Beförderungszeitpunkt zu stornieren. In diesem Fall wird das Beförderungsentgelt zurück erstattet und die Anzahlung von 50€ als Aufwandsentschädigung einbehalten. Sollte der Auftraggeber den Termin schuldhaft verpassen oder nicht in einem Zeitraum von 6 Wochen vor Fahrtantritt stornieren, wird das komplette Beförderungsentgelt abzüglich Betriebskosten einbehalten (Ausnahme: In diesem kurzen Zeitraum wird ein neuer Vertragspartner gefunden).

Vertragserfüllung und Schadensersatz
Wir sind immer darum bemüht unser Fahrzeug zu warten und zu pflegen, um technischen Ausfällen vorzubeugen. Sollten wir aber auf Grund von technischen Problemen, Witterungseinflüssen (Sturm, Schnee, Glatteis, Hochwasser etc.) oder höherer Gewalt den Beförderungsauftrag nicht durchführen können, werden Sie zeitnah informiert und das Beförderungsentgelt inkl. der Anzahlung zurück erstattet. Da wir nur ein Auto haben, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Sollte es während der Beförderung zum technischen Versagen kommen und der Beförderungsvertrag wird nicht zu Ende geführt, ist dies für Niemanden kalkulierbar und es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. In diesem Fall wird Ihnen das Beförderungsentgelt in ganzer Höhe inkl. Anzahlung zurück erstattet.

Sorgfaltspflicht
Im Fahrzeug ist Rauchverbot. Dem Fahrer ist es gestattet Kundenwünsche abzulehnen, sofern diese die Betriebssicherheit, den Zustand des Fahrzeugs oder Personen gefährden. Dazu zählen z.B. Fahrten durch unwegsames Gelände, Zweckentfremdung der Betriebseinrichtung für Fotoshootings, Anbringung von lackschädigendem Schmuck usw.

Haftung
Sollte der Kunde der Sorgfaltspflicht nicht nachkommen und es entstehen Schäden durch mutwilliges Handeln, wird der Auftraggeber für entstandene Schäden an Fahrzeug, Personen und Dritten haftbar gemacht.

Versicherungen
Für die Personenbeförderung sind alle von uns erforderlichen Versicherungen mit den gesetzlichen Mindestversicherungssummen geschlossen worden. (Pauschalversicherungssumme 100 Mio €, Personenschäden je 15 Mio €). Für fremdverschuldete Schäden können wir nicht haftbar gemacht werden. 

Verwendung von Bildmaterial
Mit Zustandekommen des Beförderungsvertrages erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass wir das von uns erstellte Bild/Videomaterial für Werbezwecke nutzen. Wenn dies nicht gewünscht ist, ist uns dies ausdrücklich mitzuteilen und im Beförderungsvertrag festzuhalten.

Gerichtsstand
45527 Hattingen

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